Passend zur Sommerzeit möchten wir Ihnen Informationen zum Umgang mit Wespen, Hornissen und Bienen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg geben.
Allgemein gilt für Wespen der Allgemeine Artenschutz. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt. Die Tiere und ihre Nester dürfen also nicht einfach abgetötet oder beseitigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie Ansiedlung der Tiere in jedem Fall dulden müssen. Vielmehr bedarf es einer Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ihres Landkreises. Diese beraten Betroffene und können Fachberater vermitteln.
Der Landkreis Rottweil hat eine eigene Seite zum Thema Wespen und Hornissenschutz eingerichtet. Klicken sie einfach auf den Link:
Ebenso der Landkreis Tuttlingen:
Die Seite der Unteren Naturschutzbehörde des Schwarzwald-Baar-Kreis finden Sie hier:
Oft genügt es aber auch schon sich über den richtigen Umgang, sowie die Lebensweise und Biologie der Tiere zu informieren. Wir hoffen, dass so viele Missverständnisse und Vorbehalte abgebaut werden und vielerorts eine friedliche Koexistenz von Menschen und Insekten möglich wird.
Wir empfehlen die Internetseiten:
Bei Bienenschwärmen, nehmen sie bitte Kontakt zu ihrem örtlichen Imkerverein auf. Bienenschwärme sind in der Regel sehr friedfertig und ein Imker freut sich meist einen herrenlosen Schwarm einfangen zu können. Die Schwärme fliegen meist nicht sehr weit. Sie können also davon ausgehen, dass er einem Imker in der Nachbarschaft entkommen ist. Es lohnt sich in der unmittelbaren Umgebung nachzufragen, ob jemand Bienen hält und eventuell ein Schwarm entkommen ist.